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Sprengberechtigter

Als Sprengberechtigter, Sprengberechtigte übst du eine spezielle Tätigkeit aus, die ein besonders grosses Verantwortungsbewusstsein verlangt. Die Arbeit ist sehr vielseitig. In folgenden Arbeitsfeldern kommen Sprengungen zum Einsatz: in der Bauwirtschaft natürlich, speziell im Tunnel- und im Strassenbau, aber auch in der Waldwirtschaft, bei den Bergbahnen, in der Armee, bei der Polizei und auch in der Landwirtschaft. Das Sprengstoffgesetz unterscheidet zwischen allgemeinen und besonderen Sprengarbeiten. Allgemeine Sprengarbeiten sind alltägliche Sprengungen wie Graben-, Abtrags- und Findlingssprengungen, Holzund Wurzelstocksprengungen und ähnliche Arbeiten. Bei den besonderen Sprengarbeiten handelt es sich um Grossbohrlochsprengungen, Metallsprengungen und Vernichtung von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln. Wie du siehst, ist die Arbeit als Sprengberechtigter sehr verantwortungsvoll und vielseitig. Selbständig und in eigener Verantwortung Sprengarbeiten zu planen und auszuführen, kann dir grosse Befriedigung verschaffen. Nach jeder Sprengung siehst du das konkrete Ergebnis, den Erfolg oder auch den Misserfolg. Als Sprengberechtigter, als Sprengberechtigte trägst du eine grosse Verantwortung gegenüber deinen Mitarbeitern und der Umwelt. Sprengladungen dürfen daher nur von Personen vorbereitet und gezündet werden, die einen entsprechenden Sprengausweis besitzen. Die Arbeit als Sprengberechtigter ist Spezialistentätigkeit und kein eigentlicher Lehrberuf.

Zutritt
Die Arbeit ist vielseitig, und das zeigt sich auch in der anspruchsvollen Ausbildung. Da geht es um Themen wie Beschaffenheit des zu sprengenden Materials, Transport von Sprengmitteln, Sprengstoffe, Zündsysteme, Sprengtechnik und auch um die Wirkung von Sprengungen auf die Umgebung. Für die allgemeinen Sprengarbeiten musst du den Ausweis A, B oder C erwerben.

Zu den Kursen und den Prüfungen wirst du zugelassen, wenn du:

  • 18 Jahre alt bist;
  • eine Zuverlässigkeitsbescheinigung der Polizei deines Wohnortes vorweist, die zur Annahme berechtigt, dass du Gewähr für eine zuverlässige und fachgemässe Verwendung der Sprengmittel bietest.

Für den Ausweis B musst du eine Ausbildung oder Arbeitspraxis von mindestens 1 Jahr in der Baubranche, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft nachweisen, für den Ausweis C eine Ausbildung oder Arbeitspraxis von 3 Jahren.

Daneben gibt es die besonderen Sprengarbeiten: Diese Sprengarbeiten tragen ein grösseres Risiko als die allgemeinen Sprengarbeiten. Um die Berechtigung für diese besonderen Sprengarbeiten erwerben zu können, musst du 1 Jahr im Besitz eines Ausweises A, B oder C sein.

Die Ausbildung zum Sprengberechtigten absolvierst du im Ausbildungszentrum Sursee des Schweizerischen Baumeisterverbandes (AZ SBV) oder weiteren Sprengverbänden.

Ausbildungsdauer
Der Weg zum Kranführerausweis ist in der EKAS-Richtlinie 6510 „Kranführerausbildung: Grundkurs und Prüfung“ im Detail geregelt.

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